Bei einem Bänderriss am Fuß sind in der Regel die Außenbänder am Sprunggelenk betroffen. Die Außenbänder stabilisieren das Gelenk zwischen dem schlanken Wadenbein, das als Außenknöchel endet, der Ferse und Fußwurzel. Sie können durch unglückliches Umknicken leicht gedehnt werden oder sogar reißen. Dies steht häufig mit einer sehr starken Schwellung des Fußes und insbesondere des Sprunggelenks in Verbindung. Die Innenbänder sind seltener betroffen, können aber ebenfalls gedehnt oder gerissen sein. Auch hier tritt wieder eine starke Schwellung auf. In beiden Fällen ist zudem die Belastung des Fußes deutlich erschwert bis kaum möglich.
Für weitere Informationen zum Bänderriss am Fuß können Sie folgende Artikel lesen: ,,Bänderriss am Fuß", ,,Bänderriss am Fuß-was tun?", ,,Test Bänderriss/Bänderdehnung - Sprunggelenk".
Da es sich bei einem Bänderriss um eine sogenannte Weichteilverletzung handelt, ist im Röntgenbild tendenziell kaum etwas zu sehen. Nichtsdestotrotz ist ein Röntgenbild angebracht, um eventuelle knöcherne Begleitverletzungen auszuschließen. Es können sogenannte Bandausrisse, Knochenbrüche oder auch Verletzungen der Syndesmose zu sehen sein. Bei einem Bandausriss ist die Stelle, an der das Band mit dem Knochen verbunden ist, so ausgerissen, dass am Band noch Knochenreste hängen. Die Syndesmose verbindet als derbes kräftiges Band das Schien- und Wadenbein, im Röntgen sieht man bei ihrem Riss eine Fehlstellung zwischen den beiden Knochen.
Bei einem alleinigen Bänderriss sind diese Komplikationen und der Riss selbst nicht zu sehen. Um die Bänder zu beurteilen, eignet sich eine Ultraschalluntersuchung, gegebenenfalls auch eine MRT.
Beim Erstellen eines Röntgenbilds wird die untersuchte Körperregion für einen kurzen Zeitraum der Röntgenstrahlung ausgesetzt. Dabei sind die Röntgengeräte so konzipiert, dass wirklich nur die betreffende Region signifikant bestrahlt wird und der Rest durch technische und bauliche Maßnahmen weitgehend abgeschirmt wird. Die Menge an Strahlung, der man dabei ausgesetzt ist, ist sehr gering. Über das Leben summiert sich die natürliche Strahlung, der wir alle ausgesetzt sind mit den zusätzlichen Strahlenbelastungen beispielsweise durch Röntgen- oder CT-Untersuchungen. Dabei fallen Röntgenbilder des Skeletts deutlich weniger ins Gewicht, als jede CT-Untersuchung oder Herzkatheter.
Bei einer entsprechenden Indikation, also zum Beispiel zum Ausschluss einer Knochenverletzung, die im Verlauf einen starken Gelenkverschleiß bewirken kann, ist es durchaus sinnvoll, auf die Röntgendiagnostik zurückzugreifen. Unnötige Aufnahmen sollten generell vermieden werden.
Trotzdem gilt, dass Röntgenstrahlung unser Erbgut schädigen können. Bei lang anhaltender Bestrahlung kann dies zur Entwicklung von Krebs führen. Aus diesem Grund sollte ein Röntgenbild nur bei einer entsprechenden sogenannten „rechtfertigenden“ Indikation angewandt werden. Bei Schwangeren versucht man auf die MRT zurückzugreifen.
Die Krankenkasse zahlt ein Röntgenbild, wenn die entsprechende medizinische Indikation vorliegt. Bei einem fraglichen Bänderriss am Fuß kann durchaus auch eine Fraktur der beteiligten Knochen vorliegen. Das Röntgen ist die Untersuchungsmethode der Wahl, um den knöchernen Apparat zu beurteilen. Aus diesem Grund sollte die gesetzliche Krankenkasse ein Röntgenbild in der entsprechenden Situation finanzieren.
Die Therapie eines Bänderriss am Fuß richtet sich nach dem Ausmaß der Verletzung. In den meisten Fällen wird der Riss konservativ behandelt. Dies bedeutet, dass der betroffene Fuß circa vier bis sechs Wochen ruhig gestellt werden sollte. Zum Ruhigstellen setzt man heutzutage sogenannte Orthesen ein. Eine Orthese ist eine Schiene, die das Gelenk stabilisiert.
Knöcherne Verletzungen, ein Riss der Syndesmose oder auch ein kompletter Ausriss mehrerer Bänder fordert eine operative Versorgung. Die knöchernen Verletzungen können durch Platten und Schrauben stabilisiert werden. Die Verletzungen an der Syndesmose und den Bändern können hingegen genäht werden.
Sowohl in der konservativen als auch in der operativen Therapie schließt sich an die Ruhigstellung eine vorsichtige Wiederaufnahme von Belastung an. Dies geschieht in der Regel in Betreuung durch einen Physiotherapeuten. Die Dauer der Heilung ist ebenfalls von der Schwere der Verletzung abhängig. Außerdem ist mit einem über die Ruhigstellung hinaus reichenden Sportausfall zu rechnen.
Schienen oder auch Orthesen für das Sprunggelenk sollen über das äußerliche Anbringen am Sprunggelenk sowohl die Stellung der Knochen und Gelenke als auch der beteiligten Muskeln stabilisierend beeinflussen. Ihr Ziel ist es, zu entlasten und Schon- beziehungsweise Fehlhaltungen vorzubeugen. Die meisten Schienen können im Schuh getragen werden und einfach über die Socken drüber gezogen werden. Heutzutage sind viele Orthesen zudem für den Therapieverlauf wandelbar, sodass sie zunächst sehr stabil sind und vor allem ruhig stellen. Im Verlauf kann dies dann reduziert werden, sodass sie Stabilität in Bewegung bieten.
In der konservativen Therapie und auch nach der operativen Versorgung wird der Fuß zunächst für mehrere Wochen ruhig gestellt. Lange Ruhigstellung kann zu erheblichen Verlusten in der Muskelmasse führen. Aus diesem Grund sollte der Muskelaufbau und die Wiederaufnahme von Belastung sehr schonend gestaltet werden, am besten in professioneller Begleitung durch einen Physiotherapeuten oder -therapeutin.
Übungen dürfen sich dabei nicht nur auf den betroffenen Fuß beschränken, sondern beide Beine miteinbeziehen. Auf diese Weise kann das Laufen wieder richtig trainiert werden und gleichmäßig Muskulatur aufgebaut werden. Zudem sollten die Übungen in ihrer Intensität und ihrem Umfang variabel sein, sodass sie im Laufe der Rehabilitation gesteigert werden können. Sportarten, die vor der Verletzung betrieben wurden, sollten erst deutlich später wieder aufgenommen werden.
Gute Übungen für das Bein sind: die klassischen Kniebeugen und/oder Ausfallschritte für die Oberschenkel, das Beckenheben und der Scherenschlag für die restlichen Oberschenkelmuskeln, das Wagenheben für die Waden. Für den Fuß bieten sich Übungen wie das Greifen eines Handtuchs mit den Zehen und das Barfußlaufen an. Bei allen Übungen sollte auf die saubere Ausführung geachtet werden. Außerdem ist es wichtig, vorsichtig zu starten und langsam zu steigern. Bei Schmerzen eine Pause einlegen und gegebenenfalls das Trainingspensum reduzieren.
Für weitere Übungen können Sie sich folgende Artikel anschauen: ,,Physiotherapie bei einem Bänderriss/Bänderdehnung am Sprunggelenk", ,,Übungen bei einem Bänderriss/Bänderdehnung", ,,Krankengymnastik Übungen Sprunggelenk".
Das Strafgesetzbuch regelt, ob man mit einer Verletzung Auto fahren darf. Es besagt, dass bei einer vorliegenden körperlichen Fahrbeeinträchtigung vom Fahren abzusehen ist. Dies liegt daran, dass das Fahrzeug durch den Fahrer nicht mehr sicher bedient werden könne und er und das Fahrzeug somit zu einer Gefährdung im Straßenverkehr werden. Wenn trotzdem gefahren wird, kann man mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Entscheiden, ob man fahrtüchtig ist, muss man selbst, dabei muss jede mögliche Gefahrensituation beachtet werden. Sprich man sollte jederzeit in der Lage sein eine Gefahrenbremsung durchzuführen. Da im Falle eines Bänderrisses der Fuß in seiner vollständigen Funktion beeinträchtigt ist, sollte man bis zum vollständigen Abheilen vom Fahren absehen.
Eine MRT ist dann sinnvoll, wenn weder im Röntgen/CT noch im Ultraschall ein Syndesmosen-Riss ausgeschlossen werden kann. Dies liegt daran, dass diese Verletzung operiert werden sollte. Die Syndesmose stabilisiert das Sprunggelenk. Bei ihrem Riss sollte sie Syndesmose genäht werden und das Sprunggelenk über einen Zeitraum von circa sechs Wochen durch eine sogenannte Stellschraube stabilisiert werden.