In der Schwangerschaft stellt sich der gesamte Organismus der Frau um. Die Kreislaufsituation, der Stoffwechsel, die Hormonlage und auch die Statik und Haltung der Frau verändern sich. Dies birgt einige Herausforderungen. So leiden Frauen während der Schwangerschaft häufig an Kopfschmerzen oder Rückenschmerzen. Hinzufügend können Übelkeit, Bauchschmerzen oder Beckenschmerzen auftreten. In einigen Fällen kann die Physiotherapie die Schwangere gut unterstützen und ihr Übungen an die Hand geben, mit denen sie sich selbst im Alltag helfen kann.
Während der Schwangerschaft ist das Beckenbodentraining sehr empfehlenswert und kann dabei auch Teil der Physiotherapie sein. Es sollte nicht nur nach der Geburt des Kindes Teil des Sportplans sein, auch zu Beginn der Schwangerschaft sollte ein vorbereitendes Training für die Beckenbodenmuskulatur erfolgen, um die Belastung der Schwangerschaft auf den Beckenboden möglichst gering zu halten. Auch Massagen oder Wärmeanwendungen können entspannend für die Frau sein und so einige Beschwerden lindern. Allerdings können manche Techniken und Mittel nicht oder nicht während der gesamten Schwangerschaft angewandt werden, da sie zum Beispiel vorzeitige Wehen auslösen können.
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Grundsätzlich ist die Physiotherapie während der Schwangerschaft erlaubt und eignet sich auch hervorragend um einige häufige Beschwerden, die mit einer Schwangerschaft einhergehen, zu lindern. Hierzu gehören haltungsabhängige Rückenschmerzen, Beckenschmerzen und Symphysenschmerzen, einige Arten von Kopfschmerzen und sogar auch Stress und Anspannung können durch gezielte Entspannungs- und Atmungsübungen reduziert werden. Geburtsvorbereitende Beckenbodengymnastik kann auch durch Physiotherapeuten während der Schwangerschaft ausgeführt werden. Natürlich sollte die Schwangerschaft aber in der Behandlung berücksichtig werden. So ist die Bauchlage ab einem fortgeschrittenen Zeitpunkt zu vermeiden - Massagen oder ähnliches können dann z.B. Im Sitz angewandt werden. Auch Elektrotherapie oder Wärmeanwendungen sollten dosiert angewandt oder vermieden werden. Lymphdrainage im Bauchraum ist während einer Schwangerschaft kontraindiziert und auch bestimmte mobilisierende manualtherapeutische Techniken sollten während einer Schwangerschaft nicht zum Einsatz kommen. Im Zweifel ist immer Rücksprache mit dem Arzt zu halten.
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Die Beschäftigung während einer Schwangerschaft wird durch das Mutterschutzgesetz geregelt. Die Physiotherapeutin sollte ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden, sodass entsprechende Schutzmaßnahmen für das wachsende Kind getroffen werden können. 6 Wochen vor der Entbindung sowie während des Wochenbetts (8 Wochen nach der Geburt des Kindes) besteht ein rechtliches Beschäftigungsverbot. Im Zeitraum vor der Geburt kann die Mutter auf die Entlastung verzichten, sie sollte aber Bedenken, dass besonders bei der Arbeit als Physiotherapeutin auch schwere körperliche Belastungen auf sie zukommen. Das Mobilisieren von Patienten, das Umlagern, Transfers und auch Massagen sind Anforderungen an den Körper, vor der die Schwangere geschützt werden sollte. Auch der Umgang mit Chemikalien wie Desinfektionsmittel oder Medikamente (z.B. Bei Iontophorese o.ä.) sollte während der Schwangerschaft vermieden werden. Das Mutterschutzgesetz sollte eingehalten und beachtet werden. Auch kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgestellt werden.
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Während der Schwangerschaft sollte das Heben schwerer Lasten verboten und der Umgang mit schädigenden Chemikalien dringend vermieden werden. Nachtschichten, Arbeit an Feiertagen oder am Wochenende sowie Mehrarbeit (mehr als 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen) sind durch das Mutterschutzgesetz verboten. Während der Zeit von 6 Wochen vor (Ausnahmen möglichst) und 8 Wochen nach der Geburt (zwingend) besteht ein Beschäftigungsverbot. Auch sind bestimmte Tätigkeiten verboten, bei der die Schwangere besonders gefordert wird. Hierzu gehören Tätigkeiten, bei denen sich die Schwangere häufig stark bücken oder strecken muss. Ab dem 5. Monat sollte die Schwangere keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie lange stehen muss. Bei bestimmten Anforderungen wie z.B. das Stützen eines Patienten sollte sich die Schwangere Hilfe holen.
Die Kosten, die durch den Ausfall einer Mitarbeiterin während ihrer Schwangerschaft für den Arbeitgeber entstehen, werden durch die Krankenkassen ersetzt, sodass kein Schaden für den Arbeitnehmer entsteht. Er muss bei einem Beschäftigungsverbot lediglich die Kosten für eine Aushilfe selbst übernehmen. Für die Mutter entstehen natürlich auch keine Gehaltsausfälle, wenn sie von den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes Gebrauch macht.
Physiotherapie und Krankengymnastik in der Schwangerschaft wird von den Krankenkassen übernommen, wenn der Grund der Verordnung mit der Schwangerschaft in Verbindung steht. Krankengymnastik aufgrund von anderen Ursachen, die auch schon vor der Schwangerschaft bestanden, oder nicht mit ihr in Verbindung gebracht werden können, werden wie üblich von der Krankenkasse bezuschusst.
Alle verordneten Medikamente und Maßnahmen, die in Verbindung mit der Schwangerschaft stehen, sind von der Krankenkasse zu übernehmen. Die Schwangere wird auch von Zuzahlungen befreit. Auch Massagen oder Krankengymnastik sind Heilmittel und fallen also unter diese Regelung. Die Krankenkasse übernimmt auch einige Geburtsvorbereitungskurse oder bezuschusst diese zumindest. Dies ist allerdings vom Anbieter abhängig. Es sollte Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden. Gleiches gilt für Rückbildungsgymnastik und Kurse.
Für die Beschäftigung in der Physiotherapie sowie für die Anwendung von physiotherapeutischen Mitteln bestehen bei Schwangeren besondere Regeln. Die Anwendung physiotherapeutischer Maßnahmen sollte im Zweifel mit dem Arzt abgesprochen werden, um das Kind oder die Schwangerschaft nicht zu schädigen. In der Regel sind viele therapeutische Maßnahmen hilfreich um Schwangerschaftsbeschwerden zu mildern oder die die Geburtsvorbereitung zu unterstützen. Heilmittel, die im Rahmen der Schwangerschaft verordnet werden, werden vollständig inklusive von Zuzahlungen durch die Krankenkassen übernommen. Die Beschäftigung von Physiotherapeutinnen in Ihrem Beruf während der Schwangerschaft ist durch das Mutterschutzgesetz geregelt. Auch die Regelung anfallender Kosten für den Arbeitgeber ist gesetzlich geregelt.